Das Bundeskabinett hat die Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen für Arbeitslose bis zum Jahresende beschlossen. Es billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuchs, nach dem die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt werden, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.
Die Ampel-Koalition hat die Einführung eines Bürgergeldes vereinbart. In diesem Rahmen sollen auch die Mitwirkungspflichten für Arbeitssuchende neu geregelt werden. Für die Zwischenzeit wurde von SPD, Grünen und FDP ein „Sanktionsmoratorium“ vereinbart, das nun umgesetzt wird.
Durch die Aussetzung könnten bis Ende des Jahres „keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden“, erläuterte das Ministerium. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheine, müsse aber wie bisher „mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen“. Im Zuge der Corona-Pandemie waren die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2019 eine Neuregelung der Mitwirkungspflichten verlangt. Demnach sind nicht alle bisher geltenden Sanktionsregeln in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Pflichtverletzungen verhältnismäßig.