In Bayern muss ein Mann ohne Bewährung für fünf Monate ins Gefängnis, weil er einen Richter eines Amtsgerichts als „menschlichen Abschaum“ beleidigte. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Nürnberg bestätigte das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Weißenburg vom Juli 2021 wegen Beleidigung in zwei Fällen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Demnach war die Beleidigung nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.
Der Verurteilte war mit einer Sprungrevision direkt vor das oberste Gericht in Bayern gezogen. Dessen vierter Strafsenat ging nun davon aus, dass die Bezeichnung des Amtsrichters als „menschlicher Abschaum“ eine sogenannte Formalbeleidigung darstelle. In diesem Fall trete die Meinungsfreiheit ohne weitere Gewichtung und Einzelfallabwägung hinter den Ehrenschutz zurück.
Dabei berücksichtigten die Richter auch, dass der Angeklagte mit Vorbedacht und nicht etwa in der Hitze einer Auseinandersetzung zu der Beleidigung gegriffen habe. Diese sei nach allgemeiner Auffassung ein besonders krasses, aus sich heraus herabwürdigendes Schimpfwort. Die Beschimpfung lasse das absolute Mindestmaß menschlichen Respekts vermissen.
Die Richter erkannten an, dass es durchaus gedeckt von der Meinungsfreiheit die Möglichkeit geben würde, gerichtliche Entscheidungen ohne Furcht vor einer Strafe zu kritisieren. Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen seien noch vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Beleidigung als menschlicher Abschaum sei aber grob herabwürdigend und treffe ausschließlich die Person des Richters, nicht dessen Tätigkeit oder Verhaltensweisen. Deshalb muss der Mann nun ins Gefängnis.