Das Landgericht München I hat einen 31-Jährigen am Dienstag wegen Terrorismusfinanzierung in Tateinheit mit Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe für Nidal A.-D. wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein früheres Urteil in dem Fall hatte der Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben, weshalb an drei Prozesstagen neu verhandelt werden musste.
Das Gericht würdigte in dem Urteil, dass sich A.-D. vollständig vom Salafismus distanziert habe. Außerdem sei er in einer siebenmonatigen Untersuchungshaft außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt gewesen und nicht vorbestraft gewesen. Damit sah das Gericht einen abgemilderten Strafrahmen als möglich an.