Merz stellt Bedingungen zu Grundgesetzänderung für Bundeswehr-Sondervermögen

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Der Chef der Unionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), hat Bedingungen für die Zustimmung zur geplanten Grundgesetzänderung für das Sondervermögen für die Bundeswehr gestellt. Die Union erwarte einerseits, dass die geplanten 100 Milliarden Euro auch wirklich eingesetzt würden, sagte der CDU-Chef am Montagabend bei einer Veranstaltung der Zeitung „Welt“. Zudem müsse sichergestellt werden, „dass die Schuldenbremse eingehalten wird und dass dauerhaft das Zwei-Prozent-Ziel der Nato eingehalten wird“.

Für die angestrebte Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Deswegen benötigt die Ampel-Koalition Unterstützung aus der Opposition.

„Wir werden uns nicht auf einen Formelkompromiss einlassen“, sagte Merz zu den Unionsforderungen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Ende Februar als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine eine massive Aufstockung der Wehrausgaben angekündigt. Neben dem Bundeshaushalt soll dazu ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro geschaffen werden.

Merz betonte, dass es bei der Verteidigung eine „sehr viel engere Kooperation der europäischen Partner“ geben müsse. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Amerikaner nicht bereit sind, die Pax Americana wieder herzustellen“, sagte er laut „Welt“. Der CDU-Vorsitzende sprach von der Notwendigkeit „europäischer Streitkräfte“, diese müssten von Regierungen befehligt werden. Dafür brauche es eine Reform des Parlamentsvorbehalts bei Bundeswehreinsätzen.

„Wir werden nicht dauerhaft von einer Parlamentsarmee sprechen können“, sagte Merz. „Das Parlament hat keine Armee. Eine Bundesregierung ist für die Streitkräfte verantwortlich. Einsatzbefehle können nicht vom Parlament kommen, sie müssen von der Exekutive kommen. Das Parlament muss die Regierung dabei kontrollieren.“

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