Merz stellt Regierung Bedingungen für Ja zu Bundeswehr-Sondervermögen

Bundeswehr - Bild: Universität der Bundeswehr München
Bundeswehr - Bild: Universität der Bundeswehr München

Die Union will dem von der Bundesregierung geplanten Bundeswehr-Sondervermögen nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Insbesondere müssten aus dem regulären Bundeshaushalt dauerhaft mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den Wehretat fließen, verlangte Unions-Fraktionschef Friedlich Merz am Mittwoch im Bundestag. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sicherte der CDU/CSU Gesprächsbereitschaft über die Ausgestaltung des Sondervermögens zu, ging aber auf die Zwei-Prozent-Forderung nicht ein.

Die Ampel-Koalition ist für die zur Einrichtung des geplanten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens erforderliche Grundgesetzänderung auf Unterstützung aus der Union angewiesen. Dazu zeigte sich Merz auch erneut grundsätzlich bereit. Er schränkte allerdings ein, CDU und CSU würden dafür nur so viele Stimmen beisteuern, dass mit den Stimmen der Koalition „dann eine Zweidrittelmehrheit zustandekommt“, nicht aber weitere als Ausgleich für mögliche Abweichler aus dem Lager der Ampel-Parteien.

Zudem müsse klar sein, dass das Geld „für Investitionen in die Bundeswehr da sei und für nichts anderes“, forderte Merz. Es müsse im Voraus festgelegt werden, „welche Anschaffungen denn finanziert werden sollen“, pochte er auf einen verbindlichen Wirtschaftsplan. Ein Begleitgremium solle hier außerdem dauerhaft ein Mitspracherecht der Union sicherstellen. Schließlich mahnte der CDU-Chef eine Reform des Beschaffungswesens der Bundeswehr an.

Trotz der harschen Töne dankte Scholz dem Oppositionsführer mit Blick auf das Sondervermögen für die Bereitschaft, „diesen Weg mitzugehen“. Es sei auch „völlig in Ordnung“, wenn Merz dazu eigene Vorstellungen formuliere. „Über die Ausgestaltung werden wir weiter miteinander reden“, sicherte der Bundeskanzler zu.

„Wir müssen uns so aufstellen, dass wir uns gegen alle Angriffe verteidigen können“, begründete Scholz erneut die angestrebte Stärkung der Bundeswehr. Diese Verwendung der Mittel solle auch im Grundgesetz so abgesichert werden.

Forderungen nach Umschichtungen im Haushalt lehnte Scholz jedoch ab. Die Stärkung der Bundeswehr dürfe „nicht zu Lasten der dringend nötigen Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft“ gehen und auch nicht zu Lasten „guter, zukunftsfähiger Arbeitsplätze“, fairer Renten und eines leistungsfähigen Gesundheitssystems“.

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