Musicaldarstellerin scheitert mit Kündigungsschutzklage wegen 2G am Arbeitsplatz

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzen und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige „Maßregelung“ und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Corona-Impfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.

Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Corona-Test vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.

Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem „höheren Kosten- und Personalaufwand“ verbundenes Schutzkonzept umsetze. Das Unternehmen müsse außerdem die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen, betonte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.

Copyright

Anzeige



Anzeige

Über Redaktion von FLASH UP 20456 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion von FLASH UP

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über die Kündigungsschutzklage der Musicaldarstellerin. Interessant, dass das Gericht den ihre Begründung, 2G wäre eine ungerechtfertigte Maßregelung, nicht akzeptierte. Ich erwäge auch, Kündigungsschutzklage einzureichen und wollte mich daher über vergleichbare Fälle informieren.

Kommentare sind deaktiviert.