Opposition wirft Regierung Pfusch bei neuem Infektionsschutzgesetz vor

Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20
Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20

Die Union im Bundestag hat die Koalition zu Nachbesserungen am neuen Infektionsschutzgesetz aufgefordert. „Das Gesetz erzeugt ein Wirrwarr“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge am Freitag im Bundestag. Die darin festgeschriebene Hotspot-Regelung sei zu unklar definiert, „die Bundesländer wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen“, sagte Sorge. „Das ist ein Chaos mit Ansage.“ Die Koalition müsse „dringend nacharbeiten“, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Vorlage sei „handwerklich schlecht gemacht“, kritisierte Sorge.

Kritik an der Vorlage kam auch von den Oppositionsfraktionen Linke und AfD. Die Koalition treibe Gesetze „im Schweinsgalopp“ durch das Parlament, die handwerklich schlecht gemacht seien, sagte die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl.

Angesichts der neuen Rekordwerte bei den Infektionen sende das Gesetz das falsche Signal: „Bei Höchstständen lockert man doch nicht von 100 auf nahezu null“, sagte Ferschl. Für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bedeute das Gesetz eine „politische Bankrotterklärung“.

Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bemängelte rechtliche Unklarheiten in der Vorlage – und zog daraus den Schluss: „Die Corona-Maßnahmen müssen komplett vom Tisch.“ Die Begründung für die Einschränkungen – nämlich eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden – lasse sich nicht halten: „Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Überlastung der Krankenhäuser oder der Intensivstationen.“

Baum warf der Koalition vor, mit dem Gesetz lediglich eine „Beruhigungspille“ zu schaffen für die Menschen, die sich nach mehr Freiheiten sehnten. „Die wenige Erleichterungen können jederzeit aufgehoben werden nach Lust und Laune, da es keine eindeutigen Parameter für die Hotspots gibt“, sagte Baum.

Die Ampel-Koalition hat das neue Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht, weil andernfalls am Samstag alle bisherigen Corona-Maßnahmen auslaufen würden. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass künftig generell ein gewisser Basisschutz angeordnet werden kann, zu dem die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und dem öffentlichen Nahverkehr gehört.

Weitergehende Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn das jeweilige Landesparlament die jeweilige Region als Hotspot ausweist. Übergangsweise können die Länder bis zum 2. April die bisherigen Regeln weiter gelten lassen.

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