Ein Maserati fahrender Schönheitschirurg ist nach einem von Jérôme Boateng verursachten Verkehrsunfall mit einer Schmerzensgeldklage gegen den Fußballweltmeister weitgehend gescheitert. Da der Mann seine behaupteten Verletzungen nicht beweisen konnte, sprach ihm das Landgericht München I in einem am Freitag veröffentlichten Urteil statt der geforderten 50.000 Euro lediglich 4500 Euro für die Reparatur seines Autos, ein Ersatzfahrzeug und Anwaltskosten zu.
Der Schönheitschirurg hatte dem Urteil zufolge im Juni 2020 auf der Grünwalder Straße in München einen Spurwechsel vollzogen. Im weiteren Verlauf sei Boateng mit seiner Limousine auf das Auto des Mediziners aufgefahren.
Das Gericht kam zwar zu dem Schluss, dass Boateng für den Unfall verantwortlich sei und die damit verbundenen Kosten tragen müsse. Dem Schönheitschirurg stehen demnach aber weder ein Schmerzensgeldanspruch noch wie gefordert ein Ersatz von entgangenem Gewinn zu. So habe der Mann weder das vorgetragene Schleudertrauma noch die geltend gemachten Sensibilitätsstörungen seiner rechten Hand beweisen können.
Ein Gutachter stellte laut Gericht fest, dass die vorgetragenen Störungen der rechten Hand nicht mit dem Unfall zu erklären seien. Außerdem sei der Kläger erst etwa einen Monat nach dem Unfall zum Arzt gegangen, dies aber nicht wegen eines Schleudertraumas, sondern wegen der Hand.
Hätte er aber durch den Unfall ein Schleudertrauma erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass der Mann unverzüglich zum Arzt gegangen wäre, erklärte das Gericht. Boateng spielte zur Unfallzeit noch beim FC Bayern München. Inzwischen spielt er in Frankreich bei Olympique Lyon.