Urteil gegen Autofahrer aus NRW wegen tödlichen Unfalls nach SMS rechtens

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Urteil gegen einen durch sein Handy abgelenkten Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht in Hamm verwarf die Revision des Angeklagten laut Mitteilung vom Donnerstag, womit er für ein Jahr und neun Monate in Haft muss. Der zur Tatzeit 28-Jährige hatte im April 2019 eine radfahrende Mutter und ihre beiden Kinder mit über 80 Stundenkilometern angefahren. Die 37-jährige Frau wurde dabei tödlich und ihre Töchter schwer verletzt.

Der Angeklagte war am 19. April 2019 mit seinem Auto zwischen Verne und Salzkotten in einer 70er-Zone unterwegs. Während er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei, habe er auf seinem Handy zwei Textnachrichten gelesen und sehr knapp darauf geantwortet. Anschließend habe er das Handy in der Mittelkonsole abgelegt.

Dabei habe er nicht bemerkt, dass er sich in einer langgezogenen Rechtskurve drei Menschen auf Fahrrädern näherte, einer 37-jährigen Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter auf dem Fahrradkindersitz und einer davor fahrenden Sechsjährigen. Trotz des Versuchs, abzubremsen, sei er mit 82 Stundenkilometern oder mehr mit der Familie kollidiert. Die Frau starb später im Krankenhaus, ihre beiden Töchter wurden schwer verletzt.

Der Angeklagte gestand die Tat, entschuldigte sich mehrfach und zahlte ein Schmerzensgeld in Höhe von zehntausend Euro, für das er einen Kredit aufnahm. Wegen seiner „erheblichen Sorg- und Verantwortungslosigkeit“ kam eine Bewährungsstrafe jedoch nicht in Frage. Das Landgericht Paderborn verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe nach einer Berufung jedoch auf ein Jahr und neun Monate Haft herab. Die Revision dagegen scheiterte nun.

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