Ärztepaar aus Baden-Württemberg wegen falscher Atteste zur Maskenpflicht angeklagt

Justiz (über cozmo news)
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Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage gegen ein Ärzteehepaar aus Sinsheim in Baden-Württemberg erhoben, das im Zuge der Corona-Pandemie bewusst falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll. Der Arzt soll zudem in Internetvideos unter anderem den Holocaust verharmlost haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Laut einem Bericht der „Rhein-Neckar-Zeitung“ vom Mittwoch soll es sich bei dem angeklagten Arzt um Bodo Schiffmann handeln, der der „Querdenker“-Szene zugerechnet wird.

Die Staatsanwaltschaft erhob nach eigenen Angaben bereits im Januar Anklage. Konkret wirft sie dem Arzt das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in zehn ausgewählten Fällen und Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Seine Frau soll sich wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in siebzehn ausgewählten Fällen verantworten.

Das Ehepaar soll zwischen der ersten Jahreshälfte 2020 und Mitte 2021 Menschen aus ganz Deutschland, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ablehnten, auf deren Bitten hin bewusst unrichtige Atteste ausgestellt haben. Darin habe es geheißen, dass die Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Teilweise sollen die Inhaber dieser Atteste bis zu 700 Kilometer von der Praxis entfernt wohnen. Persönlich untersucht hätten die beiden Ärzte die Betroffenen nicht. Stattdessen seien die Atteste auf schriftlichen oder telefonischen Zuruf per Post verschickt worden. Diese Dokumente hätten bei Eingangskontrollen in öffentliche Bereiche mit Maskenpflicht dazu gedient, ihren Inhabern ein Betreten ohne Mund-Nasen-Bedeckung zu ermöglichen.

Der Arzt soll in Internetvideos zudem andere Ärzte, die ihre Patienten gegen das Coronavirus impften, mit dem NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele verglichen haben, wie die Staatsanwaltschaft ausführte. Darüber hinaus soll er die Quarantäne aufgrund der Corona-Verordnungen mit der Inhaftierung in einem Konzentrationslager des Dritten Reiches verglichen haben. Durch die Verhängung der Maßnahmen begehe die Regierung einen „zweiten Genozid“, behauptete er weiter. Die Justiz habe er als korrupt bezeichnet. Sie verbiete Demonstrationen und zensiere Meinungen.

Über die Eröffnung eines Verfahrens gegen das Medizinerpaar muss nun das Landgericht Heidelberg entscheiden.

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