In Deutschland wird es zumindest vorerst keine Pflicht zur Corona-Impfung für alle Erwachsenen geben. Die parlamentarischen Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren teilten am Montag in Berlin mit, dass sie wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nun in einem ersten Schritt zunächst lediglich auf eine Verpflichtung ab 50 Jahren setzen. Für Jüngere soll es eine Beratungspflicht geben, außerdem soll ein Impfregister eingeführt werden.
Die neue Vorlage soll nun per Änderungsantrag im Bundestags-Gesundheitsausschuss eingebracht und am Donnerstag dann im Plenum in der neuen Form zur Abstimmung gestellt werden. Die Mehrheitsverhältnisse dort sind unklar – es gibt auch zwei Anträge gegen eine Impfpflicht, einen für eine mögliche spätere Impfpflicht ab 50 und einen Antrag der Union ebenfalls für eine Art Vorratsbeschluss.
„Damit ist die allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen keineswegs ad acta gelegt“ betonte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt bei der Vorstellung des Kompromissvorschlags. Weiterhin bestehe die Notwendigkeit, möglichst alle Erwachsenen gegen das Coronavirus zu impfen. Schmidt räumte ein, dass das nun präsentierte Modell dazu führen könne, dass im Herbst doch noch einmal Corona-Einschränkungen notwendig würden, wenn die Impfquote bei den Jüngeren dann nicht ausreiche.
Es sei aber „erforderlich, jetzt ein Gesetz zu beschließen, das wirksam ist“, begründete der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen den Kompromissvorschlag. In der Wissenschaft gebe es eindeutig die Mehrheitsmeinung, „dass die Pandemie nicht vorbei ist“, und dass es auch erneut gefährlichere Varianten geben könne. Das neue Modell bedeute die Entscheidung für ein abgestuftes Verfahren, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Till Steffen.
Im einzelnen sieht die neue Vorlage vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren ab dem 1. Oktober einen Impfnachweis über drei erfolgte Einzelimpfungen vorlegen müssen. Bei der Erfassung sollen die Krankenkassen eine zentrale Rolle spielen. Alle Erwachsenen unter 50 Jahren müssen bis dahin zumindest einen Nachweis über eine Impfberatung erbringen.
Im Herbst soll der Bundestag zudem über eine Ausweitung der Impfpflicht auch auf die 18- bis 49-Jährigen entscheiden. Außerdem soll rasch mit der Vorbereitung eines Impfregisters begonnen werden, auf das vor allem die Union dringt. Dafür sollen die in Verbindung mit der Impfpflicht ohnehin zu erfassenden Daten genutzt werden. Eine quartalsweise Evaluierung des Gesetzes, das bis Ende 2023 befristet wird, ist vorgesehen.
In den vergangenen Wochen waren Bemühungen der Impfpflichtbefürworter ab 18 gescheitert, in Gesprächen vor allem mit der Union und der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann für eine Impfpflicht-Option ab 50 zu einer Verständigung zu kommen. „Leider haben wir auf der anderen Seite keine Verhandlungsbereitschaft erlebt“, sagte Schmidt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der bisher ebenso wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Antrag auf eine allgemeine Impfpflicht ab 18 unterstützt hatte, begrüßte die neue Vorlage in Berlin als einen „sehr guten Kompromiss“. Wer nun dagegen stimme, „riskiert erneut Lockdowns und Leid im Herbst“, warnte Lauterbach.
Die allgemeine Impfpflicht ab 18 war zuletzt von 237 der 736 Bundestagsabgeordneten offiziell unterstützt worden. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit. Sollte der neue Antrag diese erreichen, dürfte laut Steffen bereits an diesem Freitag auch im Bundesrat abgestimmt werden, wo eine Mehrheit als wahrscheinlich gilt.