Augsburger Klimacamp ist eine geschützte Versammlung

Justiz (über cozmo news)
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Ein seit Juli 2020 bestehendes sogenanntes Klimacamp in Augsburg ist eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigte dies der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München jedenfalls für die Anfangszeit des Camps. Das Grundgesetz schütze auch „nicht verbale Ausdrucksformen“.

Die Klimabewegung Fridays For Future hatte ab dem 1. Juli 2020 neben dem Augsburger Rathaus ein Klimacamp mit Zelten und Pavillons errichtet. Ziel des Protests ist insbesondere auch die Klimapolitik der Stadt Augsburg.

Mit Bescheid vom 10. Juli 2020 stellte die Stadt allerdings fest, dass das Klimacamp keine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung sei. Wie schon das Verwaltungsgericht Augsburg gab nun auch der VGH der hiergegen gerichteten Klage von Fridays For Future statt.

Zur Begründung erklärte der VGH, mit Blick auf die öffentliche Meinungsbildung schütze die Versammlungsfreiheit „vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen“. Auch in dem Camp getroffene Vorbereitungen für andere Veranstaltungen seien „ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung“ gewesen.

Den Vorwurf der Stadt Augsburg, das Klimacamp habe eher Spaßcharakter, ließen die Münchner Richter daher nicht gelten. Nach seinem „Gesamtgepräge“ sei das Camp jedenfalls in der hier streitigen Anfangsphase vom 1. bis zum 10. Juli 2020 eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen.

Nach Angaben von Campsprecher Ingo Blechschmidt sind rund 300 Menschen an der Aktion beteiligt. Das Camp sei durchgehend mit zwei bis 40 Aktivisten besetzt.

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