Bundeskabinett beschließt deutliche Rentenerhöhung für dieses Jahr

Rentner
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine deutliche Rentenerhöhung sowie ab 2024 spürbare Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschlossen. In Westdeutschland steigen die Renten demnach zum 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Zudem sollen rund drei Millionen Beziehende von Erwerbsminderungsrenten ab 2024 bis zu 7,5 Prozent mehr Geld bekommen. Der Paritätische Gesamtverband kritisierte, die Rentenerhöhung werde von der Inflation aufgefressen.

Der Rentenanstieg wäre wegen der 2021 deutlich gestiegenen Löhne eigentlich noch höher ausgefallen. Es greift aber in diesem Jahr wieder der sogenannte Nachholfaktor. Dieser sorgt dafür, dass die Rente auch dann stabil bleibt, wenn es eigentlich wie 2021 rein rechnerisch eine Absenkung hätte geben müssen. Die vermiedene Rentenkürzung aus dem vergangenen Jahr wird nun vollständig nachgeholt.

„Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Gleichzeitig werde die Rente generationengerechter, betonte er mit Blick auf die Wiedereinführung des Nachholfaktors.

„Gerechtigkeit ist auch das Stichwort für die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind“, so Heil weiter. Die davon betroffenen rund drei Millionen Menschen hätten von den gesetzlichen Verbesserungen der vergangenen Jahre „nicht oder nur teilweise profitiert“.

Bei der Erwerbsminderungsrente sollen diejenigen, die bis Mitte 2014 in Rente gegangen sind und bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Diejenigen, die zwischen Mitte 2014 und Dezember 2018 in Rente gingen, erhalten einen geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent, da sie zumindest teilweise von gesetzlichen Verbesserungen profitiert hätten.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält diese Erhöhungen für nicht ausreichend. Um eine vollständige Angleichung aller Erwerbsminderungsrenten zu erreichen, seien nach Berechnungen des Verbands Zuschläge von rund 13 Prozent beziehungsweise rund acht Prozent notwendig, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Auch sei das Inkrafttreten der Erhöhungen erst im Jahr 2024 zu spät. Bauer begrüßte aber grundsätzlich die geplanten Verbesserungen.

Der Paritätische Gesamtverband verwies darauf, dass Altersarmut „das am schnellsten wachsende Armutsrisiko“ sei. „Rentnerinnen und Rentner seien „massiv von den inflationsbedingten Kostensteigerungen betroffen“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider den RND-Zeitungen vom Mittwoch. Er forderte von der Bundesregierung, auf die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors zu verzichten.

Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte kritisierte die Rentenpläne der Ampel-Regierung als „vollkommen ungenügend“. Die Erhöhungen „gleichen noch nicht einmal die Inflation aus und führen real zu einer Rentenkürzung“, erklärte er. Gebraucht würden eine „solidarische Radikal-Rentenreform“ und ein Rentenniveau von 53 Prozent.

Der Sprecher für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der FDP-Fraktion, Pascal Kober, sprach dagegen mit Blick auf die Wiedereinführung des Nachholfaktors von einer „Trendwende“ hin zu einer generationengerechten Sozialpolitik. „Er wird zu einer Entlastung für die jüngeren Generationen in Milliardenhöhe und zu einer Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes führen“, erklärte Kober.

Die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand sowie die Wiedereinführung des Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent sind auch Bestandteil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP.

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