Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des Rechtsstaatsmechanismus wendet die EU diesen nun erstmals an. Zwei Tage nach der Wiederwahl des ungarischen Regierungschefs Viktor Orban kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag in Straßburg an, wegen Rechtsstaats-Verstößen gegen Budapest vorzugehen. Der Mechanismus erlaubt nach einem mehrschrittigen Verfahren die Kürzung von EU-Geldern. Budapest sprach von „einem Fehler“.
„Es geht um Korruption“, sagte von der Leyen unter dem Applaus der Abgeordneten zu dem blauen Brief der Kommission, der nun an Budapest geht. Die Brüsseler Behörde wirft Orbans Regierung vor, EU-Mittel in dunklen Kanälen versickern zu lassen. Angaben zum genauen Inhalt des Briefes machte von der Leyen nicht.
In einem früheren Schreiben, das im November an Budapest geschickt wurde, hatte die Kommission ihre Besorgnis über Probleme bei der öffentlichen Auftragsvergabe, Interessenkonflikte und Korruption zum Ausdruck gebracht. Die Frage der Korruption ist auch der Grund dafür, dass die Kommission das ungarische Konjunkturprogramm blockiert.
Die ungarische Regierung beschuldigte Brüssel, „einen Fehler zu begehen“. Orbans Kabinettschef Gergely Gulyas forderte die Europäische Kommission am Dienstag auf, „die ungarischen Wähler nicht dafür zu bestrafen, dass sie bei den Wahlen am Sonntag, die von der Regierungspartei deutlich gewonnen wurden, keine Meinung nach dem Geschmack von Brüssel geäußert haben“.
Der 58-jährige Rechtspopulist Orban ist der dienstälteste Regierungschef der EU. Seit 2010 ist er ununterbrochen im Amt, davor regierte er bereits von 1998 bis 2002.
Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Januar 2021 in Kraft. Polen und Ungarn hatten dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt, die Richter wiesen die Klagen jedoch im Februar ab. Auf rasches Handeln in dem jahrelangen Rechtsstaats-Streit pochte vor allem das Europaparlament.
Der Rechtsstaatsmechanismus ist ein Instrument, mit dem die EU ihren Mitgliedstaaten Haushaltsmittel oder Strukturfonds vorenthalten kann, wenn diese sich nicht an die gemeinsamen Grundwerte halten. Voraussetzung ist, dass sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der Union auswirken. Einen solchen Zusammenhang mit dem Haushalt muss die EU-Kommission den Ländern nachweisen, was juristisch als schwierig gilt.
Eine mögliche Aussetzung oder Kürzung der Zahlungen muss von mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten befürwortet werden. Ein solcher Prozess dürfte zwischen sechs und neun Monaten dauern.