Die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern der Fraktionen und Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag ist verfassungsgemäß. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies am Montag eine eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die entsprechenden Regelungen in der Hausordnung des Parlaments zurück. Das Gericht entschied, eine polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung, die dem Schutz von Leib und Leben von Abgeordneten und anderen anwesenden Menschen diene, sei gerechtfertigt.
Die polizeiliche Überprüfung, die in der neuen Hausordnung vorgesehen ist, hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras im Jahr 2019 erlassen, nachdem verfassungsfeindliche Äußerungen von AfD-Fraktionsmitarbeitern in Chats bekannt geworden waren. Die AfD-Fraktion klagte gegen die Hausordnung, weil sie darin eine Verletzung ihrer „organschaftlichen Rechte“ sah. Die Zuverlässigkeitsprüfung führe zu einer permanenten erkennungsdienstlichen Überwachung der Mitarbeiter, argumentierte die Fraktion.