Zwei Euro Stundenlohn hinter Gittern

Symbolbild: Gefängnis
Symbolbild: Gefängnis

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch mit der Verhandlung über ein heikles Problem begonnen: Es ging in Karlsruhe um die Frage, ob Strafgefangene für ihre Arbeit angemessen vergütet werden. Die Auffassungen der klagenden Häftlinge selbst und die der zuständigen Länder lagen dabei weit auseinander. (Az. 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17)

Konkret befasste sich das Gericht mit den Verfassungsbeschwerden von zwei Gefangenen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. Sie finden die Vergütung zu niedrig. „Die Kernfrage ist: Ist die Vergütung eine angemessene Anerkennung im Sinne des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebots?“, leitete Vizepräsidentin Doris König die Verhandlung ein.

Arbeit hinter Gittern soll nämlich vor allem der Resozialisierung dienen und die Gefangenen quasi fit für den Arbeitsmarkt „draußen“ machen. Seit die Zuständigkeit 2006 vom Bund auf die Länder überging, wird die Vergütung leicht unterschiedlich gehandhabt.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen bekommen Gefangene – je nach Einstufung und Qualifikation – einen Stundenlohn zwischen 1,37 und 2,30 Euro, wie König ausführte. Hinzu kommen einige so genannte Freistellungstage, die sie sich auf die Haftdauer anrechnen lassen können.

Das verdiente Geld kann im Gefängnisladen für Extras wie Kaffee, Zigaretten oder auch Sportkleidung ausgegeben werden. In beiden Ländern herrscht – wie in der Mehrzahl der Bundesländer – eine Arbeitspflicht für Strafgefangene. Sie können sowohl in eigenen Betrieben der Justizvollzugsanstalten als auch dort in der Produktion für externe Unternehmen, den so genannten Unternehmerbetrieben, eingesetzt werden.

Allerdings gibt es nur wenige Arbeitsplätze für Gefangene und viele können – etwa wegen Suchterkrankungen – nicht oder noch nicht arbeiten. Einige machen im Gefängnis auch eine Ausbildung oder holen ihren Schulabschluss nach.

Zu Beginn der Verhandlung verlas sein Anwalt eine Stellungnahme des Häftlings aus Bayern, der nicht selbst nach Karlsruhe reisen durfte. Er argumentierte, dass er mit seinem Verdienst die 34.000 Euro Schulden aus seinem Strafprozess so gut wie nie abbezahlen könne. Zudem stiegen die Preise derzeit auch im gefängniseigenen Laden sprunghaft an.

Der Mann warf dem Staat vor, sich an den Gefangenen zu bereichern. „Menschen arbeiten nur so fleißig, wie sie dafür auch entlohnt werden“, erklärte er.

Der Vertreter des bayerischen Justizministeriums wies diesen Vorwurf zurück. Er sagte, dass die Produktivität der Gefangenen insgesamt gering sei, weil ein großer Teil keinen Schulabschluss oder keine Ausbildung habe. Bayern mache keinen Gewinn mit der Arbeit von Gefangenen, vielmehr decke diese nur sieben Prozent der Ausgaben.

Ähnlich argumentierte die Vertreterin des nordrhein-westfälischen Ministeriums. Die Arbeit von Gefangenen sei „objektiv nicht wirtschaftlich – das soll sie auch nicht sein“, sagte sie. So verursache ein Häftling pro Hafttag mehr als 169 Euro an Kosten für das Land. Arbeit sei vielmehr eine Maßnahme der Behandlung mit dem Ziel, die Chancen auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erhöhen.

Befragt wurde auch ein Vertreter der Gefangenengewerkschaft. Er forderte für Häftlinge den Mindestlohn und die Aufnahme in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Das einzige, was die Arbeit für einen Unternehmerbetrieb vermittle, sei, „dass sie sich nicht auszahlt“, sagte er. Gefangene könnten mit dem Geld weder Schulden abbezahlen noch beispielsweise Unterhaltspflichten nachkommen.

Am Donnerstag wollte das Gericht noch weitere Sachverständige sowie Leiterinnen und Leiter von Gefängnissen zu dem Thema hören. Es verhandelte aus Infektionsschutzgründen nicht im Gerichtsgebäude, sondern im Karlsruher Kongresszentrum. Dort ist mehr Platz, um Abstand zu halten. Ein Urteil wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

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