Einem juristischen Gutachten zufolge ist eine einvernehmlich vor einem italienischen Standesbeamten ausgesprochene Ehescheidung zweier Italiener nach deutschem Recht ohne Weiteres anzuerkennen. Habe der Standesbeamte die Scheidung anerkannt, falle sie unter die entsprechende Richtlinie, argumentierte Generalanwalt Anthony Collins in seinen am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Es ging um eine Frau mit deutscher und italienischer Staatsbürgerschaft. (Az. C-646/20)
In Deutschland hatte sie einen Italiener geheiratet. Einige Jahre später ließ sich das Ehepaar nach italienischem Recht scheiden, indem beide in Italien vor einem Standesbeamten erklärten, dass sie geschieden werden wollten und keine minderjährigen, geschäftsunfähigen oder schwerbehinderten Kinder hätten. Nach 30 Tagen bestätigte der Beamte die einvernehmliche Scheidung.
Die Frau will diese nun ins deutsche Eheregister eintragen lassen. Sie streitet mit dem Berliner Senat und dem Standesamt in Berlin-Mitte darüber, ob die Senatsverwaltung die außergerichtliche Scheidung aus Italien zuerst anerkennen muss. Der Bundesgerichtshof setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer späteren Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten. Sie orientieren sich aber oft an seiner Einschätzung. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bestimmt.