Vor dem Bremer Landgericht hat am Montag ein Berufungsprozess um mutmaßlich volksverhetzende Äußerungen eines evangelischen Pastors über Homosexuelle begonnen. Der Geistliche einer sich selbst als „bibeltreu“ bezeichnenden Gemeinde wurde dafür im vergangenen Jahr vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Dagegen ging er vor dem Landgericht in Berufung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der 54-jährige Pastor in einem sogenannten Eheseminar in seiner Gemeinde im Herbst 2019 mit Blick auf Homosexualität unter anderem von „Degenerationsformen der Gesellschaft“ gesprochen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Christopher-Street-Day-Paraden als „Verbrecher“ tituliert. Auch sprach er von „Genderdreck“ und nannte diesen „zutiefst teuflisch“.
Die Verteidigung des Manns, der seine damaligen Ausführungen auch als Tondatei im Internet veröffentlichte, forderte im dem damaligen Verfahren einen Freispruch. Der Fall des Pastors und seiner Gemeinde beschäftigt die evangelische Kirche schon seit langem. Der Mann ist ein bundesweit bekannter Vertreter einer betont fundamentalistischen Glaubensauslegung und aufgrund seiner Äußerungen heftig umstritten. Seine Gemeinde unterstützt ihn.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers begründete die Verteidigung des Pastors die Berufung zum Prozessauftakt unter anderem damit, dass die Äußerungen von der Religionsfreiheit gedeckt seien. Der Vorwurf der Volksverhetzung laufe demnach zudem auch deshalb ins Leere, weil der Mann lediglich abstrakt von „Homosexualität“ und nicht etwa konkret von bestimmten Menschen gesprochen habe.
Am Montag wurden vor Gericht demnach unter anderem auch Teile des damaligen Audiomitschnitts abgespielt und zwei Teilnehmer des Seminars als Zeugen gehört. Im weiteren Verlauf des Verfahrens sollen auch zwei theologische Sachverständige befragt werden. Für das Verfahren sind insgesamt vier Termine bis zum 20. Mai angesetzt.
Die evangelische Kirche in der Hansestadt leitete gegen den Pastor 2020 zwischenzeitlich auch ein Disziplinarverfahren wegen der Äußerungen ein und enthob ihn vorläufig des Diensts. Dagegen wehrte sich der Geistliche vor dem zuständigen Disziplinargericht, das starke Bedenken gegen die vorläufige Dienstenthebung äußerte.
Im April 2021 einigten sich die evangelische Kirche in Bremen, der Pastor und seine Gemeinde auf eine einvernehmliche Regelung bis zum Abschluss des laufenden strafrechtlichen Verfahrens. Demnach darf der Mann weiter arbeiten. Im Gegenzug entschuldigte er sich für die fraglichen Äußerungen während des sogenannten Eheseminars.
Kirchenrechtlich ist der Fall nach Angaben der Kirche kompliziert, weil sich Pastoren in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis befinden. Eine Versetzung kommt demnach lediglich auf Antrag der Gemeinde in Frage, wovon im vorliegenden Fall allerdings nicht auszugehen ist.
Möglich bleibt noch ein Disziplinarverfahren, das bei schweren Straftaten unter Umständen eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann. Während laufender strafrechtlicher Verfahren werden Disziplinarverfahren aber üblicherweise ausgesetzt.