Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde gegeben. Die Erhöhung soll ab Oktober wirksam werden, der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits in der vergangenen Woche verabschiedet. Von der Erhöhung des Mindestlohns sollen fast sieben Millionen Menschen im Niedriglohnbereich profitieren.
Seit Jahresbeginn gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt sie planmäßig auf 10,45 Euro. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit Januar 2015, seitdem stieg er auf Empfehlung der prüfenden Mindestlohnkommission stetig an.
Die nun beschlossene Erhöhung auf zwölf Euro geht allerdings nicht wie die vorangegangenen Erhöhungsschritte auf eine Empfehlung der Kommission zurück, sondern auf einen Gesetzesbeschluss der Ampel-Koalition – die Kommission wurde umgangen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll dieser Eingriff einmalig bleiben. Künftige Erhöhungen sollen wieder der Mindestlohnkommission obliegen.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) rechtfertigte das Vorgehen der Bundesregierung. „Die Schwere zwischen Arm und Reich darf nicht weiter auseinandergehen“, sagte sie im Bundesrat. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) äußerte sich ähnlich: „Zwölf Euro ist das Mindeste, was man verdient haben muss, wenn man ordentlich gearbeitet hat.“
Die ständige unabhängige Mindestlohnkommission wird von der Bundesregierung eingesetzt. Sie berät alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns und empfiehlt eine entsprechende Anpassung. Die Empfehlungen dieser Kommission werden normalerweise von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt.
Das Gremium soll sich dabei an der Tarifentwicklung orientieren – es muss die Anpassung des Mindestlohns „gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes“ festsetzen.