Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will erst nach der parlamentarischen Sommerpause über die Regelungen eines neuen Infektionsschutzgesetzes entscheiden. Das Auslaufdatum des aktuellen Gesetzes am 23. September sei „so gewählt, dass wir nach der Sommerpause zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages haben, um ein ganz geordnetes, reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen“, sagte Buschmann am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Kritikern dieses Vorgehens warf Buschmann „Aufmerksamkeitshascherei“ vor.
Die bisherige Corona-Politik sei „grundsätzlich faktenbasiert“ gewesen, betonte der FDP-Minister. Um die Entscheidung über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst vorzubereiten, bekomme die Bundesregierung am 30. Juni den Bericht eines Sachverständigenausschusses zu den Auswirkungen der ergriffenen Corona-Maßnahmen.
„Zwischen dem 30. Juni und dem Ende der Sommerpause werden wir gemeinsam mit den Ländern beraten, was zu tun ist“, sagte Buschmann. Dieser zeitliche Ablauf sei auch im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz beschlossen worden.