Kartellamt: Mineralölkonzerne nicht zur Weitergabe des Tankrabatts verpflichtet

Tankstelle (über cozmo news)
Tankstelle (über cozmo news)

Kartellamtspräsident Andreas Mundt hat darauf verwiesen, dass die Mineralölkonzerne nicht zur Weitergabe der Steuersenkungen auf Kraftstoffe verpflichtet sind. An den Tankstellen sei bereits am ersten Tag des sogenannten Tankrabatts eine „deutliche Senkung der Kraftstoffpreise“ zu beobachten gewesen, sagte Mundt am Donnerstag im Deutschlandfunk. Das seien aber „noch nicht die Zahlen, die der Tankrabatt in vollem Umfang erlaubt“.

„Die Konzerne sind ja nicht verpflichtet, die Steuersenkungen an die Autofahrerinnen und Autofahrer weiterzugeben“, sagte Mundt in dem Interview und verwies damit auf eingeschränkte Möglichkeiten seiner Behörde, einzugreifen. Was von Seiten des Kartellamts getan werden könne, ist „die Preissetzungspolitik der Konzerne ganz eng zu monitoren und das ist das was wir tun“.

Das Kartellamt habe einen „exzellenten Überblick über die Tankstellenpreise“ und zudem eine Untersuchung auf der Ebene der Raffinerien und des Großhandels eingeleitet. So könne es letztlich gelingen, den Einfluss des Rohölpreises zu verstehen. Zudem sei das Kartellamt in der Lage, „den Konzernen sehr unangenehme Fragen“ zu stellen.

Sollten Preisabsprachen zu finden sein, „können wir das ahnden mit hohen Bußgeldern“, sagte Mundt im Deutschlandfunk. Darauf gebe es aber keine Hinweise. Ohnehin handle es sich um einen „extrem transparenten“ Markt, auf dem schnell aufeinander reagiert werde.

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