Polizeigewerkschaft lehnt Ausweitung stationärer Grenzkontrollen klar ab

Polizei (über cozmo news)
Polizei (über cozmo news)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich klar gegen eine Ausweitung der stationären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien ausgesprochen. „Wir sprechen uns als GdP gegen stationäre, feste Grenzkontrollen aus, weil wir das in der polizeilichen Arbeit nicht als effektiv ansehen“, sagte die Vizevorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Erika Krause-Schöne, der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). Dauerhafte stationäre Grenzkontrollen seien auch eine „dauerhafte Belastung“ und „sehr personalintensiv“.

Einen Schlagbaum wie früher wolle man nicht, weil dadurch auch der Waren- und Pendlerverkehr behindert werden würde. Zudem würden Schleuser einfach um die festen Kontrollpunkte herumfahren. Stattdessen wolle die Bundespolizei „agil auf der Grenzlinie“ agieren können, sagte Krause-Schöne.

Zugleich machte die Polizeigewerkschafterin aber auch deutlich, dass durch die polizeilichen Kontrollen das Problem nicht im Kern gelöst werden könne. „Wir können dadurch nicht die Zahlen der Migration begrenzen. Das ist Augenwischerei, das muss man so klar sagen.“

Jede Person, die ein Schutzbegehren vorbringe, müsse aufgenommen werden. Es liege dann in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Asylgesuche zu prüfen. Aus Sicht der Gewerkschafterin könne die Migrationspolitik nur auf EU-Ebene vorangebracht werden, unter anderem durch eine Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex und eine „Vorfilterung“ der Geflüchteten an der EU-Außengrenze.

„Es gibt ganz viel auf EU-Ebene zu tun“, so Krause-Schöne weiter. Um dennoch effektiver im Zuge der Schleierfahndung kontrollieren zu können, fordert die GdP bereits seit Ende Juli eine Notifizierung der Grenze zu Polen und Tschechien durch die EU. Diese würde flexible Kontrollen im Zuge der Schleierfahndung auch „direkt auf dem Grenzstreifen“ ermöglichen, so Krause-Schöne weiter. Bislang findet die Schleierfahndung nur in einem Streifen von 30 Kilometern hinter der Grenze statt.

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