EuGH: Kopftuchverbot in öffentlicher Verwaltung möglich

Europäischer Gerichtshof (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)
Europäischer Gerichtshof (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist in der Europäischen Union unter bestimmten Umständen möglich. Das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, könne verboten werden, um ein „vollständig neutrales Verwaltungsumfeld“ zu schaffen, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag.

Eine solche Regel sei nicht diskriminierend, wenn sie „allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt“.

Hintergrund ist ein Fall aus Belgien: Einer Bediensteten der Gemeinde Ans, die als Büroleiterin ganz überwiegend ohne Publikumskontakt tätig ist, wurde es untersagt, am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch zu tragen. Anschließend änderte die Gemeinde ihre Arbeitsordnung und schrieb in der Folge ihren Arbeitnehmern eine strikte Neutralität vor.

Die Betroffene sah sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt, der Fall wurde später an den EuGH überwiesen (C-148/22).

Copyright

Ad



Ad

Über Redaktion | FLASH UP 22251 Artikel
Hier schreiben, posten und kuratieren unsere Redakteur alles, was euch wirklich interessiert! Wir sind das Team hinter den News, Storys und Videos, die ihr auf FLASH UP seht. Ob brandheiße Nachrichten, coole Tipps, spannende Hintergründe oder crazy Trends – wir checken alles für euch, filtern das Wichtigste raus und bringen’s auf den Punkt.