Ab sofort ist die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) verboten. Das haben die VGN-Gremien in ihren Sitzungen am Mittwoch, 11. April sowie abschließend am Donnerstag, 8. Mai 2024, beschlossen. Der VGN folgt damit einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die in vielen weiteren Städten schon umgesetzt wurde.
Hintergrund waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen im europäischen Ausland sowie zwei brandschutztechnische Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH zu den oben aufgeführten Verkehrsmitteln. Für die in den Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus gelten bislang nur niedrige Sicherheitsstandards.
Damit verbunden ist ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine mögliche Gefährdung von Fahrgästen durch hochgiftige Rauchgase. Die Betriebsverantwortlichen vieler Verkehrsunternehmen im VDV haben sich deshalb für den Ausschluss der E-Tretroller zum Schutz der Fahrgäste ausgesprochen. In den Regionalzügen und S-Bahnen ist die Mitnahme weiterhin erlaubt. Die vorliegenden Gutachten bezieht sich nicht auf Eisenbahnfahrzeuge.
Pedelecs und Fahrzeuge für Mobilitätseingeschränkte erlaubt
Vom Verbot nicht betroffen sind E-Bikes und Pedelecs sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Personen, wie etwa E-Rollstühle und Seniorenmobile. Für deren Akkus gelten deutlich höhere Sicherheitsstandards, die Fahrzeuge können deshalb weiterhin in Bussen und Bahnen mitgenommen werden.
Der Nutzen von E-Tretrollern für ÖPNV-Fahrgäste, zum Beispiel für die sogenannte letzte Meile, ist unbestritten. Deshalb behalten Verkehrsunternehmen und Verbund die technische Entwicklung im Blick. Sobald verbesserte Normen und Sicherheitsstandards für die in E-Tretrollern verbauten Akkus vorliegen, wird das aktuelle Mitnahmeverbot neu bewertet. Bis dahin geht die Sicherheit aller Fahrgäste vor, so die Verantwortlichen in einer Presseerklärung.