Ein ehemaliger Kämpfer der syrischen Islamistenmiliz Ahram al-Scham ist am Dienstag in Hamburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der 27-Jährige sich vor sechs Jahren für einige Monate der Gruppierung anschloss. Laut Anklage nahm er an der Belagerung von Dörfern teil.
Darüber hinaus trat er in Propagandavideos der Miliz auf, die im syrischen Bürgerkrieg für die Errichtung eines Gottesstaates auf Basis des islamischen Scharia-Rechts kämpfte und wegen Angriffen auf Zivilisten als terroristische Organisation eingestuft wird.
Dem Gerichtssprecher zufolge bestritt der Angeklagte die Vorwürfe bis zuletzt und beharrte auf dem Standpunkt, bei der fraglichen Person in den Videos handele es sich um seinen Bruder. Das Gericht ließ unter anderem ein morphologisches Identitätsgutachten machen und sah die Einlassungen des Angeklagten als eindeutig widerlegt an. Wegen seines Alters zur Tat fiel das Urteil nach Jugendrecht.