Staatsanwaltschaft äußerte sich rechtswidrig zu Razzia in Bundesjustizministerium

Justiz (über cozmo news)
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Neun Monate nach einer umstrittenen Razzia im Bundesjustizministerium hat das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Osnabrück Formulierungen aus einer damaligen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft als rechtswidrig eingestuft. Die Passagen enthielten „unwahre Tatsachenbehauptungen“, wie das Gericht am Mittwoch nach seiner Entscheidung erklärte. Das Ministerium hatte gegen die Osnabrücker Staatsanwaltschaft geklagt, die damals kurz vor der Bundestagswahl zu Durchsuchungen in seinen Räumen erschienen war.

Hintergrund des Geschehens sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Strafvereitlung im Amt bei einer zum Zoll gehörenden Zentralstelle zur Geldwäschebekämpfung namens Financial Intelligence Unit (FIU). Der Zoll ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt, das ebenfalls Ziel der Razzia war. Finanzminister war damals der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Das Justizministerium geriet quasi ergänzend ins Visier, laut Staatsanwaltschaft ging es um die Suche nach möglichen Beweismitteln.

Die strittigen Passagen in der dazugehörigen Pressemitteilung der Behörde erweckten nach Einschätzung des Ministeriums allerdings den irreführenden Eindruck, es werde auch gegen leitende Verantwortliche des Hauses in dem Fall ermittelt. Tatsächlich habe es sich aber lediglich um eine sogenannte Durchsuchung bei sogenannten Dritten gehandelt, also nicht etwa bei Tatverdächtigen.

Dies bestätigte nun auch das Gericht. Die Formulierung sei daher eindeutig rechtswidrig. Gleiches gelte für eine Passage, in der die Ermittler den Eindruck erweckten, sie hätten das Justizministerium durchsucht. Auch dies sei nicht von den Tatsachen gedeckt gewesen. Ihre Vertreter seien zwar mit einem Durchsuchungsbeschluss erschienen, tatsächlich habe die Leitung des Ministeriums die angeforderten Unterlagen allerdings „direkt ausgehändigt“, betonte das Gericht. Eine Durchsuchung habe es daher auch gar nicht gegeben.

Teil des Verfahrens war außerdem eine Interviewäußerung eines Sprechers der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, die dieser im Zusammenhang mit den damaligen Vorgängen einer Zeitschrift gegeben hatte. Auch diese habe eine unwahre Tatsachenbehauptung enthalten und dürfe daher nicht wiederholt werden, entschied das Gericht. Die Pressemitteilung ist bereits gelöscht.

Das Bundesjustizministerium hatte die damalige Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft von Anfang an scharf kritisiert und war nachträglich dagegen vor Gericht gezogen. Im Februar hob das Verwaltungsgericht in Osnabrück den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss, auf dem die damalige Aktion beruhte, auf. Wichtige Voraussetzungen seien nicht erfüllt, außerdem sei die Anordnung „unverhältnismäßig und unangemessen“ gewesen.

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft kündigte an, das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe „sorgfältig“ zu analysieren und „die erforderlichen Schlussfolgerungen für die zukünftige Pressearbeit“ zu ziehen. Auf die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall der FIU habe das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Auswirkungen, betonte die Behörde.

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