Angesichts des Vorstoßes des Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), das Individualrecht auf Asyl abzuschaffen, hält die EU-Kommission weiter an dem Grundrecht fest. Ein Sprecher der Behörde unter Leitung von Ursula von der Leyen (CDU) sagte der „Bild“ (Freitagausgabe), man äußere sich zwar nicht zu nationalen politischen Debatten. Doch er hob hervor: „Das Recht des Einzelnen, einen Asylantrag zu stellen, bleibt ein Eckpfeiler der EU-Asyl- und Migrationspolitik auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention.“
Derzeit arbeite die EU-Kommission gemeinsam mit Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten am „Neuen Pakt zu Migration und Asyl“, so der Sprecher. „Am 8. Juni einigten sich die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, auf den Standpunkt des Rates zu zwei zentralen Säulen des Paktes. Diese Vorschläge werden es ermöglichen, ein gerechteres, effizienteres und nachhaltigeres System für die Asyl- und Migrationsverwaltung zu schaffen.“
Ziel sei „eine gemeinsame Lösung, die ein Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung der Mitgliedstaaten gewährleistet“. In Anspielung auf den gescheiterten EU-Gipfel zum Migrationspakt sagte der Sprecher, man arbeite an einer „endgültigen Einigung“ vor Ende des Mandats – also bis Mai 2024.