Im Prozess um auf einer Mülldeponie gefundene Knochen einer vermissten Frau hat der Bundesgerichtshof (BGH) die gegen ihren Ehemann verhängte lebenslange Haftstrafe bestätigt. Die Karlsruher Richter verwarfen seine Revision, teilt der BGH am Dienstag mit. (Az: 2 StR 447/21)
Damit bestätigten die Karlsruher Richter ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom April. Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde die Frau von ihrem Mann schwanger. Daraufhin wollte der 38-Jährige sich von ihr trennen. Er wollte jedoch nicht auf eine Wohnung und ein Ferienhaus verzichten, die beide ihr gehörten. Um eventuellen Zahlungsverpflichtungen aus dem Weg zu gehen, habe er sie aus Habgier getötet, so das Landgericht.
Die 43-Jährige war seit Oktober 2019 vermisst worden. Ihr Mann, der sie als vermisst gemeldet hatte, geriet kurze Zeit später in den Verdacht, die Frau getötet zu haben. Im Januar 2020 durchsuchten Ermittler eine Mülldeponie in Flörsheim nahe Frankfurt und fanden dort nach rund einer Woche in der Schlacke Knochenrückstände. Ein DNA-Test bestätigte, dass es sich dabei um die Knochen der Vermissten handelte.