Die Schließung einer Corona-Teststelle in Neustadt an der Weinstraße wegen hygienischer Mängel ist rechtens. Dort sei in grober Weise gegen die Betreiberverordnung verstoßen worden, erklärte das Neustädter Verwaltungsgericht am Donnerstag. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales hatte bei Inspektionen einen „desolaten hygienischen Zustand“ festgestellt. (Az. 5 L 1239/21.NW)
Die Flächen seien wohl schon seit Längerem nicht gereinigt oder desinfiziert worden, die Räume seien unordentlich und schmutzig gewesen. Außerdem könnten die Ergebnisse der Corona-Schnelltests nicht aussagekräftig gewesen sein, weil sie nach zu kurzer Zeit vorgelegen hätten. Gegen die Schließung der Teststelle wandte sich die Betreiberin an das Gericht mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Dieser wurde aber abgelehnt. Dem Landesamt habe sich der Eindruck aufdrängen müssen, dass die Testergebnisse zumindest in Einzelfällen nicht valide ermittelt und quasi blanko ausgestellt worden seien, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es bestehe die Gefahr, dass dort falsch-negative Testergebnisse „erschlichen“ werden könnten. Eine drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit liege wegen der zahlreichen Missstände auf der Hand.