Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft Verdi beklagen große Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. „Wir müssen ab 15. März den Gesundheitsämtern melden, von wem wir keinen Nachweis über eine Impfung bekommen haben“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß den Funke-Zeitungen vom Freitag. Dann müsse das Gesundheitsamt auf diese Mitarbeitenden zugehen, ihnen eine Frist für die Erbringung des Nachweises setzen und die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren.
„Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab 15. März keinen Impfnachweis vorlegen“, sagte Gaß. „Stellen wir die Mitarbeiter dann frei und ist das arbeitsrechtlich eindeutig geklärt?“ Nach Einschätzung der DKG-Juristen sei es das nicht, betonte Gaß.
Für Beschäftigte in der Patientenbehandlung, für die kein Homeoffice möglich ist, bedeute das Fehlen einer Impfung praktisch ein Betretungsverbot der Arbeitsstelle. „In diesem Fall können aus unserer Sicht auch keine Gehaltszahlungen mehr stattfinden fließen“, sagte Gaß. „Alles andere lässt sich den anderen Mitarbeitern gegenüber nicht rechtfertigen.“ Er forderte eine juristische Klarstellung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Auch die Gewerkschaft Verdi sieht offene Fragen. „Unsere Rechtsabteilungen stellen sich auf mehr Nachfragen nach Rechtsschutz ein“, sagte die Gesundheitsexpertin im Verdi-Bundesvorstand, Sylvia Bühler, den Funke-Zeitungen. „Den werden wir geben, wenn jemand die Kündigung erhält, weil er dem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorgelegt hat.“
Auch laut Bühler wird es „kompliziert“ beim Thema Freistellung ohne Gehaltszahlung. „Da raufen sich unsere Juristinnen und Juristen schon jetzt die Haare“, sagte sie. Aber es könne nicht sein, dass Ungeimpfte mit Lohn freigestellt würden, während die geimpften Beschäftigten zusätzliche Arbeit erledigen müssen. Das sei eine sehr schwierige Diskussion in Belegschaften und Betrieben. „Es wird unruhig werden“, befürchtete Bühler.
Die Gewerkschaft spricht sich dagegen aus, Beschäftigten wegen fehlenden Impfnachweisen zu kündigen. „Niemand darf dem Gesundheitswesen ganz verloren gehen, wir brauchen alle Arbeitskräfte“, betonte Bühler. Gerade in Regionen mit einer geringen Impfquote fänden sich auch mehr ungeimpfte Beschäftigte. „Dort würde die Neuregelung die Situation in den Einrichtungen also überdurchschnittlich verschärfen.“
Verdi plädiere deshalb für die direkte Ansprache ungeimpfter Beschäftigter und Aufklärung. Die Spielräume seien noch nicht ausgereizt. „Die Impfkampagne ist in dieser Hinsicht weit unter ihren Möglichkeiten geblieben“, sagte die Gewerkschafterin.
Bundestag und Bundesrat hatten am 10. Dezember die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen – etwa für alle Menschen, die in der Pflege oder dem Gesundheitswesen arbeiten. Sie müssen bis Mitte März einen entsprechenden Nachweis vorlegen.