Baden-württembergische AfD-Fraktion scheitert mit Klagen gegen Corona-Haushalt

Justiz (über cozmo news)
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Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat Klagen der AFD-Landtagsfraktion gegen den Corona-Nachtragshaushalt des Landes als unzulässig abgelehnt. Zur Begründung erklärte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart unter anderem, die Ausführung, die Pandemie sei keine Naturkatastrophe, die eine weitere Kreditaufnahme möglich mache, verkenne, dass die Weltgesundheitsorganisation eine weltweite Pandemie festgestellt habe. Auch sei nicht hinreichend belegt, dass das Land die bewilligten Mittel zur Finanzierung „anderer, coronafremder Ziele herangezogen hat“.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, es fehle der AfD-Fraktion als Teil des Landtags, der den Nachtragshaushalt selbst beschlossen hatte, die Antragsbefugnis. Sie habe sich allein gegen die Gesetzesvorlage der Regierung gerichtet, welche die Landtagsmehrheit jedoch hätte verändern können.

Die Finanzierung der Corona-Maßnahmen durch neue Schulden im Jahr 2021 war auch vom Landesrechnungshof kritisiert worden. Die Landtagsfraktion der FDP reichte zuletzt ebenfalls Klage dagegen ein.

Die Liberalen werfen der Landesregierung vor, die Schuldenbremse ein weiteres Mal ausgesetzt zu haben, obwohl die angesichts eines Haushaltsüberschusses im Jahr 2020 nicht notwendig gewesen wäre. Eine Entscheidung in dieser Sache steht noch aus.

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