Die Unionsfraktion bereitet wegen des von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplanten Nachtragshaushalts für 2021 den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor. Es würden schon Unterschriften gesammelt „für einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle“, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Dienstag in Berlin. Er habe „keinen Zweifel“, dass die nötige Unterstützung für das vorhaben zusammenkomme.
Nötig sind für die abstrakte Normenkontrolle Unterschriften von mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten – das sind 184 Parlamentsmitglieder. Die Unionsfraktion hat 197 Abgeordnete. Middelberg zeigte sich überzeugt, dass in den eigenen Reihen genügend Unterstützung für das Vorhaben zusammenkommt. Auf andere Fraktionen wolle die Union in dieser Sache nicht zugehen.
Der Nachtragshaushalt soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Er sieht vor, dass der Energie- und Klimafonds (EKF) um 60 Milliarden Euro aufgestockt wird. Dazu werden nicht benötigte Kreditermächtigungen aus dem Haushalt des vergangenen Jahres verwendet.
Die Unionsfraktion hält das Vorgehen für verfassungswidrig, weil die ursprünglich eingeplanten, letztlich nicht in vollem Umfang benötigten Kreditermächtigungen nur wegen der Corona-Pandemie gewährt wurden. Die Ampel-Regierung wolle „Schulden auf Vorrat“ machen, um „ganz andere Themen“ zu bearbeiten, sagte Middelberg.
Dagegen argumentiert Lindner, die 60 Milliarden sollten zusätzliche Investitionen in Klimaschutz und Energiewende ermöglichen – hier sei wegen der Pandemie viel liegengeblieben. Deswegen müsse jetzt ein „Nachholprozess“ bei den Investitionen angestoßen werden.