Der Deutsche Pflegerat sieht wegen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für Kliniken und Heime Personalprobleme auf die Branche zukommen. „Es gibt so wenig Personal, dass wir uns nicht erlauben können, dass auch nur eine Einzige oder ein Einziger kündigt“, sagte die Präsidentin der Dachorganisation verschiedener pflegerischer Berufsverbände, Christine Vogler, dem „Spiegel“. „Wenn ungeimpfte Pflegekräfte Tätigkeitsverbote bekommen, wird die Versorgungslage immer prekärer.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte in Berlin klar, dass eine Aussetzung der branchenbezogenen Impfpflicht keine Option sei – hier spreche er „im ausdrücklichen Einvernehmen mit Bundeskanzler Scholz“, sagte Lauterbach in Berlin. Zur Klärung offener Fragen sei er derzeit noch im Gespräch mit den Ländern.
Hier gehe es auch darum, wie „Personalausfälle“ vermieden werden könnten, sagte Lauterbach weiter. Sein Ziel sei, dass mit den Ländern einheitliche Bestimmungen zur Umsetzung der Impfpflicht und zu möglichen Sanktionen bei Verstößen erzielt würden.
Vor Problemen warnte auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll. „Die Pflegekräfte könnten das Gefühl bekommen, sie seien die Sündenböcke der Nation“, sagt sie dem „Spiegel“.
Die Gewerkschaft Verdi rechnet mit einer vermehrten Nachfrage ihrer Mitglieder nach Rechtsberatung. Das neue Gesetz löse „große Unsicherheiten“ aus, sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler dem „Spiegel“.
Aus den Ländern kommt die Kritik, es fehlten noch klare Vorgaben für die konkrete Umsetzung der Impfpflicht. Gegebenenfalls müsse Bayern „selbst überlegen, wie wir eigene Vollzugsregeln definieren, damit die Versorgung nicht gefährdet ist“, sagte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Passauer Neuen Presse“ vom Freitag.
„Es muss einen Abwägungsprozess geben. Denn auf der einen Seite steht zwar die Impfpflicht, auf der anderen Seite geht es aber natürlich auch um die Versorgungssicherheit“, führte Holetschek aus. „Wir müssen wissen, welche Übergangs- und Umsetzungszeiten beim Aussprechen von Tätigkeitsverboten gelten.“
„Wenn der Bund schon ein Gesetz auf den Weg bringt, dann muss er auch sagen, wie er sich die Dinge konkret vorstellt“, verlangte Holetschek. „Hier brauchen wir sehr rasch Details.“
Das sächsische Sozialministerium erklärte am Freitag, derzeit liefen „die aktuellen Abstimmungen für einen Erlass, der den Gesundheitsämtern Maßgaben zur Umsetzung der Impflicht vorgibt“. Grundlage seien Beratungen zwischen Bund und Ländern, „um eine bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung zu erreichen“. Diese seien aber noch nicht abgeschlossen. Ziel sei, dass der Erlass in der zweiten Februarwoche vorliege.
Das saarländische Gesundheitsministerium erklärte, es wolle „gemeinsam mit den Einrichtungen und betroffenen Mitarbeitern“ in einen Dialog treten „und Unentschlossene von einer Impfung überzeugen“. „Ich bitte alle betroffenen Einrichtungen, in den kommenden sechs Wochen aktiv auf ihre Mitarbeitenden zuzugehen, über die Impfung und ihre Wirkung aufzuklären, mögliche Bedenken aus dem Weg zu räumen und konkrete Impfangebote zu machen“, erklärte Ministerin Monika Bachmann (CDU).
Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen.