Anspruch von „Keinohrhasen“-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Justiz (über cozmo news)
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Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten.

Um Geld ging es am Mittwoch aber noch nicht. Eventuelle Zahlungsansprüche müssten in einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht geklärt werden, hieß es. Das Kammergericht verhandelte zunächst über die Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts, das Decker im Oktober 2020 ein Recht auf Auskunft zugesprochen hatte.

Die Autorin hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, „Keinohrhasen“ war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.

Das Kammergericht habe am Mittwoch „die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert“, erklärte es weiter. Daraufhin seien die Berufungen zurückgezogen worden.

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