Vor der Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets Inntal Süd in Bayern muss wohl keine Umweltprüfung vorgenommen werden. Die Verordnung des Landkreises Rosenheim falle nicht unter die entsprechende Richtlinie, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Endgültig entscheiden muss in dem Fall das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, welches das Verfahren ausgesetzt hatte, um dem EuGH Fragen vorzulegen. (Az. C-300/20)
Der Landkreis entschied 2013, das Schutzgebiet zu verkleinern, um auf den frei werdenden Flächen bauen zu können. Dagegen klagte der Bund Naturschutz in Bayern. Die Umweltorganisation findet, dass in dem Fall eine sogenannte Strategische Umweltprüfung notwendig ist. Mit dieser werden mögliche Auswirkungen auf die Umgebung kontrolliert.
Das Bundesverwaltungsgericht bat den EuGH darum, die entsprechende europäische Richtlinie zu präzisieren. Bei seiner anstehenden Entscheidung ist es nun an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil in dem Fall verkündet, ist noch nicht bekannt.