Früherer ziviler Isaf-Beschäftigter in Afghanistan muss Einkommen versteuern

Bundesfinanzhof - Bild: Daniel Schvarcz
Bundesfinanzhof - Bild: Daniel Schvarcz

Ein deutscher ziviler Berater der früheren Isaf-Truppen in Afghanistan muss für seinen von der Nato gezahlten Lohn in Deutschland Einkommensteuer bezahlen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied, ergibt sich aus den internationalen Vereinbarungen kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung. (Az: I R 43/19)

Der Kläger war zunächst Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Nach seinem Ausscheiden arbeitete er in den Jahren 2012 und 2013 als sogenannter International Civilian Consultant bei der Isaf, der „internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe“ in Afghanistan. Sein Gehalt bekam er von der Nato. Der Isaf-Berater meinte, seine Einkünfte seien daher steuerfrei.

Wie das Finanzgericht sah nun auch der BFH dies anders. Sämtliche diesbezüglichen Vereinbarungen erfassten die Arbeit in Afghanistan nicht. So sei die Steuerbefreiung nach dem Nato-Truppenstatut auf Tätigkeiten beschränkt, „die im Bündnisgebiet erbracht werden“. Eine weitere Vereinbarung greife nur bei einer Nato-Beschäftigung in Deutschland. Auch anderweitige Regelungen, etwa der Vereinten Nationen, seien „nicht einschlägig“.

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