Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen zu Messerangriff in ICE in Bayern

Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Der Generalbundesanwalt hat im Fall des Messerangriffs eines Syrers auf Passagiere eines ICE im vergangenen November am 11. März wegen Terrorismusverdachts das Ermittlungsverfahren übernommen. Hintergrund ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in München vom Montag, dass ein psychiatrischer Gutachter anders als zunächst angenommen bei dem 27 Jahre alten Mann keinerlei Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit festgestellt habe. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Der Gutachter kam nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft unter Berücksichtigung von Beobachtungen und Erkenntnissen aus der vorläufigen Unterbringung des Syrers in der Psychiatrie zu der Einschätzung, dass zur Tatzeit am 6. November keinerlei Einschränkungen der Schuldfähigkeit vorlagen. Das endgültige schriftliche Gutachten liegt demnach noch nicht vor. Bereits am 19. Januar sei der Beschuldigte aus der Psychiatrie ins Gefängnis verlegt worden.

Er hatte zwischen Nürnberg und Regensburg wahllos auf Passagiere eingestochen und diese teilweise schwer verletzt. Nach den polizeilichen Ermittlungen soll der Mann Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sein, ohne in deren Strukturen eingebunden oder von ihr gesteuert worden zu sein.

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