Urteil: Kein Anspruch auf Mehrbedarf an FFP2-Masken für Hartz-IV-Empfänger
Ein Hartz-IV-Empfänger hat nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts in Essen keinen Anspruch auf mehr Geld für einen Mehrbedarf an FFP2-Schutzmasken. Dem Kläger stehen weder die geforderten 20 FFP2-Masken pro Woche noch ein monatlicher Betrag zum […]