Schienennetzbetreiber und Zugunternehmen müssen für Bänderriss in Partyzug haften
Stürzt ein Fahrgast wegen einer Vollbremsung in einem Partyzug, müssen der Betreiber des Schienennetzes und der Anbieter der Zugfahrt einen Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge für einen erlittenen Bänderriss Schmerzensgeld zahlen. Der Sturz sei ein Bahnbetriebsunfall, […]