Schienennetzbetreiber und Zugunternehmen müssen für Bänderriss in Partyzug haften

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Stürzt ein Fahrgast wegen einer Vollbremsung in einem Partyzug, müssen der Betreiber des Schienennetzes und der Anbieter der Zugfahrt einen Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge für einen erlittenen Bänderriss Schmerzensgeld zahlen. Der Sturz sei ein Bahnbetriebsunfall, urteilte das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Donnerstag. Beide Unternehmen müssten daher gemeinsam 4000 Euro an die Klägerin zahlen. (Az: 3 O 325/20)

Im November 2018 war ein Sonderzug samt Partywagen auf einer Bahnstrecke unterwegs, als eine Vollbremsung ausgelöst wurde. Die Klägerin sei dadurch auf der Tanzfläche im sogenannten Sambawagen von stürzenden Fahrgästen zu Boden gerissen worden und habe einen Innenbandriss im Knie erlitten. Sie verlangte von beiden Unternehmen ein Schmerzensgeld von 6000 Euro.

Die Unternehmen wiesen die Verantwortung für die Vollbremsung von sich und beschuldigten einander gegenseitig. Die Richter in Koblenz gaben der Klägerin allerdings Recht. Was die Vollbremsung letztlich auslöste, ist ihrer Ansicht nach unerheblich. Beide Unternehmen sind Bahnbetriebsunternehmer im Sinne des Haftpflichtgesetzes und müssen daher gemeinsam haften.

Trotz ihres Alkoholkonsums sei die Klägerin nicht mitschuldig an dem Unfall. Da es keine Festhaltemöglichkeiten im Partywagen gegeben habe, könne ihr nicht vorgeworfen werden, sich nicht festgehalten zu haben. Der Alkohol sei auch nicht die Ursache für den Sturz gewesen.

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