Krankenhäuser müssen Versorgungsauftrag selbst erfüllen
Krankenhäuser müssen alle wesentlichen Leistungen ihres Versorgungsauftrags selbst erbringen. Eine Auslagerung auf Dritte ist unzulässig, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil zu einer Strahlenabteilung entschied. (Az: B 1 KR […]