Der Intensivmediziner Uwe Janssens hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage begrüßt. Das Urteil der Karlsruher Richter sei „genau das gewesen, was wir in unseren Empfehlungen schon geschrieben haben“, sagte der frühere Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) den ARD-„Tagesthemen“ am Dienstagabend. Die Divi habe immer darauf hingewiesen, „dass bei Priorisierungsentscheidungen am Krankenbett die Behinderung oder das Alter keine Rolle spielen dürfen“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bund am Dienstag aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei einer Corona-bedingten Triage zu treffen. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Betten und Geräte wegen einer Behinderung benachteiligt würden. Die Bundesregierung kündigte an, rasch ein entsprechendes Gesetz vorlegen zu wollen.
Eine Triage betrifft Situationen, in denen weniger Plätze oder Geräte zur Verfügung stehen als für die Patienten erforderlich sind. Ärzte müssen dann entscheiden, welche Patienten beispielsweise ein Beatmungsgerät erhalten. Eine gesetzliche Regelung für eine befürchtete Triage-Situation gibt es bislang nicht. Nach den hierfür bislang maßgeblichen „Empfehlungen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) sind dabei die klinischen Erfolgsaussichten das entscheidende Kriterium.
Die Divi-Empfehlungen sind laut Janssens im Dezember zum dritten Mal weiterentwickelt worden. Janssens warnte, dass die Entscheidung aus Karlsruhe die Entscheidungsfreiheit der Ärzte und die Bedeutung der Divi-Empfehlungen de facto einschränken könnte. „Wir hätten uns sehr gefreut, wenn das Bundesverfassungsgericht uns Ärztinnen und Ärzten mehr den Rücken gestärkt hätte, indem es ganz klar gesagt hätte, das uns das Vertrauen für solche Entscheidungen ausgesprochen wird“, sagte Janssens der ARD.
Es können am Ende nicht so sein, „dass die Gesetze medizinische Kriterien vorschreiben“. Das müsse dann „letztendlich schon den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein“, sagte Janssens. Solche Fälle seien so komplex, „dass sie in keinem Gesetz der Welt das abbilden können, was sich da am Krankenbett abspielt“.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte nach dem Urteil erklärt, der Gesetzgeber dürfe es nicht mehr den medizinischen Fachgesellschaften überlassen, Leitlinien für den Fall einer Triage aufzustellen.