Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,82 Euro pro Stunde und zum 1. Juli dann auf 10,45 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nimmt allerdings bereits den von der Ampel-Koalition vereinbarten weiteren Anstieg auf zwölf Euro in den Blick. „Die Koalition muss die zwölf Euro zügig in 2022 auf den Weg bringen“, verlangte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Im üblichen Verfahren der Mindestlohnkommission würde dieser Betrag erst Ende des Jahrzehnts erreicht werden, erklärte Körzell am Donnerstag in Berlin. „Darauf können die Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, aber nicht warten“. Ein armutsfester Mindestlohn sei überfällig. Mindestens 8,5 Millionen Menschen, vor allem Frauen, würden laut DGB davon profitieren.

Körzell betonte allerdings auch, im Vordergrund müsse der Abschluss „guter Tarifverträge“ stehen. „Denn Gute Arbeit wird nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein kann –, sondern nach Tarif“, erklärte der Gewerkschafter. Er pochte daher auf eine Stärkung der Tarifbindung durch die neue Bundesregierung. Rasch erforderlich seien etwa ein Bundestariftreuegesetz und die verbesserte Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen.

Normalerweise wird die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch die paritätisch von Gewerkschaften und Arbeitgebern besetzte Mindestlohnkommission festgelegt. Diese orientiert sich dabei am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Allerdings hält der DGB den Ausgangswert von 8,50 Euro bei Einführung des Mindestlohns für zu niedrig und dringt daher schon lange auf einen Zuschlag.

Grundlage ist für den DGB, dass für einen armutsfesten Mindestlohn ein Wert von 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung erforderlich sei. Daraus ergäben sich derzeit mindestens die zwölf Euro pro Stunde.

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