Die Ampel-Regierung hat erstmals einen Beschluss zu einem Auslandseinsatz der Bundeswehr gefasst. Das Kabinett beschloss eine Verlängerung des Einsatzes im Irak um neun Monate bis Ende Oktober, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. Insgesamt könnten weiterhin bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Das Mandat für die Bundeswehr wurde an einer wichtigen Stelle geändert, um den Grünen die Zustimmung zu ermöglichen: Es schließt nun Syrien als Einsatzgebiet aus.
Bei der letzten Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes hatten die Grünen – damals noch in der Opposition – mit Nein gestimmt. An der Ausarbeitung des neuen Mandatstexts war nun das inzwischen von den Grünen geführte Auswärtige Amt gemeinsam mit dem SPD-geführten Bundesverteidigungsministerium maßgeblich beteiligt.
Die Personal-Obergrenze des Mandats liegt weiterhin bei 500 Soldatinnen und Soldaten – diese Obergrenze wurde zuletzt aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Zu den Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen des bisherigen Mandats zählt unter anderem die Unterstützung des internationalen Anti-Terror-Einsatzes in der Region mit Luftraumüberwachung und Betankung von Militärflugzeugen in der Luft – auch über syrischem Gebiet.
In dem vom Kabinett beschlossenen Mandatsentwurf, der AFP vorliegt, kommt Syrien als Einsatzgebiet nicht mehr vor. Bereits am Vortag hatten Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Brief an die Fraktionsführungen im Bundestag mit Blick auf das neue Mandat geschrieben: „So wird Syrien als Einsatzgebiet ausgeschlossen.“
Damit nimmt der Mandatsentwurf eine Forderung der Grünen auf. Die Einsätze der Bundeswehr im Irak und in Syrien unterschieden sich bislang in rechtlicher Hinsicht erheblich: Im Irak ist die Bundeswehr auf ausdrückliche Einladung der dortigen Regierung im Einsatz, damit hat sie eine völkerrechtliche Grundlage. Der Einsatz im syrischen Luftraum erfolgte hingegen ohne die Zustimmung der dortigen Regierung.
In dem nun beschlossenen Mandat heißt es, Einsätze im Luftraum seien prinzipiell nur mit „Genehmigung der jeweiligen Regierung“ möglich.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic rechnet wegen dieser Mandatsänderung mit einer breiten Zustimmung ihrer Fraktion zur Verlängerung des Einsatzes. Die Grünen hätten dem Einsatz in der Vergangenheit wegen „harter völkerrechtlicher Bedenken“ nicht zugestimmt, nun gebe es aber „substanzielle Veränderungen“, sagte sie in Berlin.
Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte hingegen die Verlängerung des Irak-Einsatzes. „Die Halbierung des Einsatzgebiets im neuen Mandat der Ampel-Regierung macht den Militäreinsatz nicht richtiger“, erklärte Sevim Dagdelen, Obfrau der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss.
Skepsis hinsichtlich des Irak-Einsatzes gab es zuletzt auch bei der SPD – dort besteht die Hoffnung, dass der Bundeswehreinsatz in absehbarer Zeit beendet werden kann. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, alle Auslandseinsätze der Bundeswehr zu evaluieren.
Der nun verabschiedete Mandatsentwurf zum Irak enthält eine solche Evaluierungsklausel. Der Einsatz werde „bereits im Mandatszeitraum umfassend“ und unter Einbeziehung eines „vernetzten Ansatzes“ überprüft, sagte Regierungssprecher Hebestreit.
In dem AGP vorliegenden Mandatsentwurf heißt es dazu: „Dabei werden insbesondere die Lage vor Ort, der irakische Bedarf und die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen, um zu bewerten, wie das deutsche Engagement im Rahmen der ressortübergreifenden Beiträge zielgerichtet und rechtskonform fortentwickelt werden kann.“
Der 2015 gestartete Einsatz der Bundeswehr dient insbesondere der Beratung irakischer Sicherheitskräfte zur Unterstützung des Kampfes gegen die IS-Miliz und zur Stabilisierung des Irak. In dem Mandatsentwurf weist die Bundesregierung auf anhaltende Gefahren durch die dschihadistische IS-Miliz hin.
Mit regelmäßigen Angriffen unterstreiche der IS, „dass er trotz hohen Verfolgungsdrucks weiterhin zeitlich und örtlich begrenzt in der Lage ist, auch komplexe Angriffe gegen lokale Sicherheitskräfte durchzuführen“, heißt es in der Vorlage. Der Bundeswehr-Einsatz solle außerdem dazu beitragen, für Flucht und Vertreibung zu reduzieren.