Der Weg zum Führerschein soll digitaler werden

Führerscheinprüfung bestanden - Bild: Olha_Tsiplyar via Twenty20
Führerscheinprüfung bestanden - Bild: Olha_Tsiplyar via Twenty20

Mehr Online-Unterricht in Fahrschulen und die stärkere Berücksichtigung von elektronischen Fahrassistenten: Die Bundesregierung hat eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Angaben von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) bei der Ausbildung stärker auf „die Chancen der Digitalisierung“ setzen soll. Außerdem droht Fahrschülerinnen und Fahrschülern eine längere Sperrfrist, wenn sie bei der theoretischen Führerscheinprüfung zu täuschen versuchen.

„Ein modernes Land braucht eine moderne Fahrausbildung“, erklärte Wissing am Freitag. Die neue Verordnung schaffe die Voraussetzung, „damit die Länder im Ausnahmefall Fahrschulen Theorie-Unterricht online ermöglichen können“. Das spare Wege, reduziere Kontakte und ermöglicht es Fahrschülern, sich trotz der Pandemie optimal auf den Führerschein vorzubereiten.

Konkret sieht das laut Verkehrsministerium bereits mit den Ländern beratene Konzept bundeseinheitliche Rahmenbedingungen vor, unter denen die zuständigen Landesbehörden digitalen Theorieunterricht in Fahrschulen zulassen können. Möglich sein soll dies demnach in „begründeten Ausnahmefällen“. Geprüft wird außerdem, inwieweit über diese Ausnahmesituation hinaus der Fahrschulunterricht weiter digitalisiert werden kann.

Außerdem enthält die Verordnung Regeln, damit die Nutzung von modernen Fahrerassistenzsystemen auch in der praktischen Prüfung berücksichtigt werden kann. Denn bestimmte Systeme wie etwa Notfall-Spurhalteassistenten oder Müdigkeitswarner werden für Neufahrzeuge in der EU künftig verbindlich vorgeschrieben.

Neu ist zudem, dass die Sperrfristen für die Wiederholung der Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden sollen, wenn die Prüfung „wegen einer Täuschungshandlung nicht bestanden wurde“, wie das Verkehrsministerium weiter mitteilte. Die bisherige Frist im Falle eines entdeckten Täuschungsversuches von sechs Wochen entfalte „keine ausreichende abschreckende Wirkung“, heißt es im Entwurf der Bundesregierung zur Begründung. Künftig soll die Sperre bis zu neun Monate dauern.

Hintergrund ist demnach, dass von den Technischen Prüfstellen bei der theoretischen Führerscheinprüfung seit einigen Jahren „vermehrt“ Täuschungsversuche festgestellt werden. Laut „Rheinischer Post“, die zuerst über die Änderungen berichtet hatte, gibt es steigende Fallzahlen von Manipulationen mit modernster Technik. Allein der TÜV Rheinland enttarnte demnach zuletzt 500 bis 600 Manipulationsversuche.

„Bundesweit sind es mehrere tausend“, sagte der Sprecher vom TÜV Rheinland, Jörg Meyer, der Zeitung. Insgesamt habe die Zahl aufgedeckter Fälle in den vergangenen fünf Jahren stark zugenommen. „Die Dunkelziffer dürfte enorm sein.“

Verkehrsministerium und Innenministerium übersandten den Entwurf für die Änderungsverordnung bereits kurz vor dem Jahreswechsel an den Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss. Die Länderkammer überwies sie nun zunächst an die zuständigen Bundesratsausschüsse.

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