Deutscher Taliban-Anhänger in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Berliner Kammergericht hat einen deutschen Taliban-Anhänger wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Strafsenat sprach den 31- jährigen Omar H. zudem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der in Berlin geborene deutsche Staatsangehörige die Bundesrepublik Ende Januar 2010 verlassen hatte und in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist war, um sich dort nach seiner Ankunft im März 2010 mit Gleichgesinnten der dschihadistischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahedin (DTM) anzuschließen. Ziel der Organisation sei es gewesen, alle ausländischen Truppen aus Afghanistan gewaltsam zu vertreiben, das Land von westlichem Einfluss zu „befreien“ und ein auf dem islamischen Schariarecht basierendes Gesellschaftssystem zu errichten.

H. habe sich zwar nicht an Kampfhandlungen beteiligt, die Organisation aber finanziell unterstützt, sich ihr untergeordnet und versucht, weitere Anhänger für sie zu gewinnen. Nach dem Tod ihrer Anführer im April 2010 habe die DTM sich allerdings vermutlich bereits Ende Mai 2010 aufgelöst. Damit endete nach den Feststellungen der Gerichts auch die Mitgliedschaft des Angeklagten bereits wenige Wochen nach seiner Ankunft im Kampfgebiet.

Der Senat hielt dem Angeklagten bei der Strafzumessung unter anderem zugute, dass er zur Tatzeit Heranwachsender war und sich inzwischen von seinen radikalislamischen Überzeugungen losgesagt habe. Bereits am ersten Prozesstag hatten alle Verhandlungsparteien einem Verständigungsvorschlag des Gerichts zugestimmt, demzufolge H. auf Basis eines glaubwürdigen Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen konnte.

In einer von seinem Verteidiger verlesenen Einlassung bestätigte H., sich der Gruppierung angeschlossen zu haben. Seine Hauptmotivation sei eigentlich „ein ziviles, asketisches Leben in einer puren islamischen Umgebung“ gewesen, er sei dann aber „schleichend Teil der DTM geworden“. Er wolle jedoch nun „ein gutbürgerliches Leben führen“.

Er sei nach Auflösung der Gruppierung an einen anderen Ort in Pakistan gereist, hieß es in der Einlassung weiter. Konkrete Angaben dazu, wo er sich die zehn Jahre bis zur seiner Wiedereinreise nach Deutschland 2020 aufgehalten hatte, wollte H. aufgrund zwei anderer Ermittlungsverfahren aber nicht machen.

Der Angeklagte war kurz nach seiner Einreise im August 2020 festgenommen worden. Ein gegen ihn erlassener Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, so dass H. von der Haft verschont wurde. Der Prozess gegen ihn begann vor rund zwei Wochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Copyright

Anzeige



Anzeige

Über Redaktion von FLASH UP 21059 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion von FLASH UP