Nein, der Gesetzesentwurf zur österreichischen Impfpflicht verlangt keine Impfung alle drei Monate

Impfstelle
Impfstelle

Hunderte Nutzerinnen und Nutzer haben die Behauptungen zur österreichischen Impfpflicht auf Facebook geteilt. Auf Telegram sahen User identische Nachrichten zehntausende Male (hierhier).

Die Falschbehauptung

 In einem online verbreiteten Text-Beitrag heißt es, im Gesetzesentwurf zur österreichischen Impfpflicht sei festgeschrieben: „Alle Geimpften müssen sich alle 3 Monate Impfen lassen.“ Zudem gebe es Strafen für die Nichteinhaltung der Fristen. Das entsprechende Gesetz soll angeblich drei Jahre lang gelten. „Das wären dann insgesamt 12 Spritzen“, heißt es in dem Beitrag.

Facebook-Screenshot der Falschbehauptung: 12.01.2022

Was steht im Gesetzentwurf?

In Österreich soll ab Februar 2022 eine Corona-Impfpflicht gelten, darauf haben sich alle im Nationalrat vertretenen Parteien bis auf die rechtspopulistische FPÖ geeinigt. Innerhalb der Parteien herrscht dazu allerdings keine Einigkeit. Ziel der Impfpflicht ist, die Impfquote des Landes zu steigern. Derzeit sind 71 Prozent vollständig geimpft. Zahlreiche Medien berichteten über den umstrittenen Gesetzentwurf (hierhierhier).

Bereits zur Veröffentlichung des Gesetzentwurfs im Dezember 2021 riefen Internetnutzer dazu auf, eine Stellungnahme zu der geplanten Impfpflicht auf der Webseite des österreichischen Parlaments abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist mittlerweile verstrichen.

Das Parlament veröffentlichte außerdem den geplanten Gesetzestext und eine Erläuterung sowie Folgenabschätzung dazu. Von einer regelmäßig verpflichtenden Impfung im Abstand von drei Monaten ist darin aber nicht die Rede.

Auf Seite fünf des Entwurfs heißt es lediglich, „in Abständen von jeweils drei Monaten“ seien Personen daran zu erinnern, ihre Impfung nachzuholen. Die Passage beschreibt demnach nicht eine Wiederholung der Impfung alle drei Monate, sondern die regelmäßige Erinnerung an die ausstehende Impfung. Alle drei Monate soll dann auch Strafe bezahlen, wer nicht geimpft ist.

Wie oft muss geimpft werden?

Auf Seite drei des Gesetzentwurfs heißt es zum „Umfang der Impfpflicht“, die Pflicht zur Corona-Impfung umfasse eine Erst-, Zweit- und Drittimpfung. Weiter heißt es allerdings:

„Liegt die Erstimpfung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes länger als 360 Tage zurück, hat eine erneute Impfserie beginnend mit einer Erstimpfung zu erfolgen.“

Tatsächlich läuft das Gesetz laut Entwurf zum 31. Januar 2024 aus und ist damit zeitlich begrenzt. In diesem Zeitraum sind aber nicht insgesamt zwölf Impfungen vorgesehen, wie auf Facebook behauptet wird.

Die Nichteinhaltung der Zeitintervalle zwischen den Impfungen könnte mehr als drei Impfungen erforderlich machen. Liegen zwischen Erst- und Zweitimpfung bei Inkrafttreten des Gesetzes mehr als 360 Tage, gilt demnach die zweite verabreichte Dosis als Erstimpfung.

Bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus muss zudem laut Gesetzesentwurf die Impfung spätestens nach „180 Tagen ab dem Tag der Probenahme“ erfolgen.

Welche Strafen sind im Entwurf vorgesehen?

Tatsächlich muss dem Gesetzentwurf zufolge eine Strafe zahlen, wer die Impfung verweigert. Dazu heißt es auf der Webseite des österreichischen Parlaments:

„Festgehalten wird, dass auch eine verpflichtende Impfung nicht durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden darf, sondern durch Verwaltungsstrafen sanktioniert wird.“

Der Umfang der Strafen liegt laut dem Gesetzestext bei bis zu 3600 Euro. In vereinfachten Verfahren sind auch geringere Beträge bis zu 600 Euro möglich. Eine Freiheitsstrafe drohe nicht. Weiter heißt es im Entwurf:

„Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigen. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe findet auch im Falle der Uneinbringlichkeit nicht statt.“

Grenzen der Impfpflicht

Im Gesetzesentwurf sind neben Umfang und Strafen allerdings auch Ausnahmen von der Impfpflicht geregelt. Demnach sind Schwangere, Menschen, welche sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Genesene bis zu 180 Tage ab der Probenahme nicht von der Pflicht betroffen. Kinder unter 14 Jahren waren im Entwurf ebenfalls ausgenommen. Im letztlich am 20. Januar 2021 verabschiedeten Gesetz einigten sich die Parteien schließlich auf eine Altersgrenze von 18 Jahren.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, die Regeln dem wissenschaftlichen Stand und der Rechtslage anzupassen. Darunter könnten veränderte Impfabstände, die Zahl der notwendigen Impfdosen oder die zugelassenen Impfstoffe fallen.

Fazit

Im Gesetzesentwurf zur österreichischen Impfpflicht sind keine zwölf Impfungen im Abstand von jeweils drei Monaten vorgesehen. Insgesamt würde der Gesetzestext bei Inkrafttreten zu einer Serie von drei Impfungen verpflichten. An diese würde dann im Abstand von drei Monaten erinnert.

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