Neuer US-Prozess wegen Tötung von George Floyd begonnen

US-Justiz
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Knapp eineinhalb Jahre nach der Tötung des Schwarzen George Floyd in der US-Stadt Minneapolis hat der zweite Prozess gegen beteiligte Polizisten begonnen. Vor einem Bundesgericht der Stadt Saint Paul startete am Donnerstag die Auswahl der Geschworenen im Verfahren gegen die Ex-Polizisten Tou Thao, Alexander Kueng und Thomas Lane. Die drei Männer hatten Floyd am 25. Mai 2020 gemeinsam mit dem inzwischen als Haupttäter verurteilten Ex-Polizisten Derek Chauvin festgenommen.

Die Bundesjustiz wirft ihnen vor, Floyds in der Verfassung verankerte Bürgerrechte verletzt zu haben. Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der 46-Jährige wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Kueng und Lane fixierten Floyd ebenfalls auf dem Boden, während Thao Passanten auf Abstand hielt.

Thao und Kueng wird in dem Prozess zur Last gelegt, Chauvin nicht gestoppt zu haben. Den beiden Ex-Polizisten und Lane wird außerdem vorgeworfen, dem bewusstlosen Floyd keine erste Hilfe geleistet zu haben.

Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener qualvoller Tod hatte international für Empörung gesorgt und in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Floyds Klage „I can’t breathe“ – „Ich kann nicht atmen“ oder „Ich bekomme keine Luft“ – ging um die Welt und wurde zu einem Motto der Anti-Rassismus-Bewegung Black Lives Matter (Das Leben von Schwarzen zählt).

Nach Floyds Tod leiteten sowohl die Justiz des Bundesstaates Minnesota, in dem Minneapolis liegt, als auch die Bundesjustiz parallele Verfahren ein. Ein solches Vorgehen ist in den USA selten, aber möglich.

Auf Landesebene wurde Chauvin im vergangenen Jahr wegen Mordes zweiten Grades zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Im Bundesverfahren bekannte er sich im Dezember schuldig, Floyds Bürgerrechte verletzt zu haben. Die Justiz wirft Chauvin vor, Floyds in der Verfassung verankertes Recht missachtet zu haben, keine „unverhältnismäßige Gewalt durch einen Polizisten“ erleiden zu müssen.

Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Chauvin drohen in dem Bundesverfahren 25 Jahre Haft. Beide Gefängnisstrafen können zeitgleich abgesessen werden.

Den drei anderen Ex-Polizisten soll nach dem jetzt gestarteten Bundesprozess auch ein Prozess auf Landesebene gemacht werden. Ihnen wird dabei Beihilfe zum Mord zweiten Grades zur Last gelegt. Dieser Prozess soll im Juni beginnen.

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