Verstöße gegen Umtauschpflicht für alte Führerscheine bleiben vorerst ungeahndet

Führerschein
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Schonfrist für Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958: Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) werden diese vorerst nicht bestraft, wenn sie ihre Führerscheine noch nicht umgetauscht haben. Wie der IMK-Vorsitzende und bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in München mitteilte, wird die an diesem Mittwoch auslaufende Umtauschfrist für bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine für diese Geburtsjahre bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Autofahrern der genannten Jahrgänge hätte ohne die Fristverlängerung ein Verwarngeld von zehn Euro gedroht. Herrmann begründete die Schonfrist mit den aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie. Der bayerische Innenminister appellierte aber an die Betroffenen, sich umgehend um den Umtausch zu kümmern – es müssten mehrere Wochen eingeplant werden, bis das neue Dokument vorliege.

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