135 Euro Heizkostenzuschuss als automatische Hilfe für Bedürftige

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Die Heizkosten in Deutschland steigen massiv. Was alle ärgern dürfte, bringt einige Menschen über den Ärger hinaus in finanzielle Nöte. Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Heizkostenzuschuss soll dies gelindert werden.

Was ist der Heizkostenzuschuss?

Es ist eine Einmalzahlung, die mit Blick auf die stark gestiegenen Energiepreise gewährt wird. Berechtigt sind Wohngeldbezieher sowie die Empfänger von Bafög und Ausbildungsbeihilfen. Alleine wohnende Wohngeldbezieher bekommen 135 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede weitere Person gibt es 35 Euro. Das heißt, eine vierköpfige Familie mit Wohngeldberechtigung erhält 245 Euro. Die Bezieher von Bafög und Ausbildungshilfen erhalten pauschal 115 Euro.

Wieviele Menschen profitieren letztlich?

Insgesamt dürften es gut 2,1 Millionen sein, also etwa ein Vierzigstel der Bevölkerung. Nach Angaben des Bauministeriums erhielten zuletzt 1,6 Millionen Menschen in 710.000 Haushalten Wohngeld. Dazu kommen rund 370.000 Bafög-Empfänger, 50.000 Bezieher von Aufstiegs-Bafög und 65.000 Empfänger der Ausbildungsbeihilfen.

Ist die Höhe der Hilfe willkürlich?

Das Bauministerium stützt die Höhe des Zuschuss auf eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Kölner Experten haben die geschätzten Heizkosten der Wohngeldhaushalte des Jahres 2020 mit den bis Frühjahr 2022 zu erwartenden Preissteigerungen berechnet. Auf Basis der durchschnittlichen Mehrbelastung wurden die Beträge für die Einmalzahlung ermittelt.

Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Der Entwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kommt nun zunächst in den Bundestag, wo er angesichts der stabilen Mehrheit der Ampel-Koalition sicher beschlossen wird. Bis zum Beschluss vergeht aber noch etwas Zeit – eine Auszahlung erwartet die Ministerin im Sommer. Damit sollen aber Bedürftige Klarheit über den Zuschuss haben, wenn die Betriebskostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter 2021/22 verschickt sind.

Muss die Hilfe beantragt werden?

Nein, das Geld wird zumindest an die Wohngeldberechtigten automatisch ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass sie in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Dagegen müssen Bezieher von Bafög und Aufstiegs-Bafög einen Antrag stellen. Dies ist voraussichtlich bei den zuständigen Bafög-Ämtern möglich.

Sinken wegen des Zuschusses andere Sozialleistungen?

Der Heizkostenzuschuss soll nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Wer etwa einen Kinderzuschlag erhält, muss nicht fürchten, dass dieser gekürzt wird.

Sind auch Steuersenkungen als Kostendämpfer geplant?

Eine Steuersenkung, um die hohen Heizkosten für alle wieder zu drücken, soll es nicht geben. Ministerin Geywitz nannte solch einen Schritt widersprüchlich mit Blick auf die CO2-Bepreisung. Außerdem wäre er nach den Vorgaben der EU gar nicht möglich.

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